Familienrecht
Neben dem Strafrecht habe ich mich seit Beginn meiner
Anwaltstätigkeit auf das Familienrecht spezialisiert.
Dazu gehört die umfassende Beratung und Vertretung bei
Trennung und Scheidung.
Einvernehmliche Regelungen hier bezüglich des
Unterhalts, des Sorge- und/oder Umgangsrechtes und der
vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zu erzielen, ist
grundsätzlich erstrebenswert. Dadurch ersparen Sie in
aller Regel viele Kosten und mindestens genauso viel
Nerven.
Nicht selten jedoch gelingt es nicht, Einvernehmen
herzustellen, oder dies ist von vornherein
ausgeschlossen. Dann ist druchsetzungsfähige
Interessenvertretung gefragt. Auch dafür stehe ich ein.