Familienrecht
                      Neben dem Strafrecht habe ich mich seit Beginn meiner
                        Anwaltstätigkeit auf das Familienrecht spezialisiert.
                        Dazu gehört die umfassende Beratung und Vertretung bei
                        Trennung und Scheidung.
                      Einvernehmliche Regelungen hier bezüglich des
                        Unterhalts, des Sorge- und/oder Umgangsrechtes und der
                        vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zu erzielen, ist
                        grundsätzlich erstrebenswert. Dadurch ersparen Sie in
                        aller Regel viele Kosten und mindestens genauso viel
                        Nerven.
                      Nicht selten jedoch gelingt es nicht, Einvernehmen
                        herzustellen, oder dies ist von vornherein
                        ausgeschlossen. Dann ist druchsetzungsfähige
                        Interessenvertretung gefragt. Auch dafür stehe ich ein.