Familienrecht

Neben dem Strafrecht habe ich mich seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit auf das Familienrecht spezialisiert. Dazu gehört die umfassende Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung.

Einvernehmliche Regelungen hier bezüglich des Unterhalts, des Sorge- und/oder Umgangsrechtes und der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zu erzielen, ist grundsätzlich erstrebenswert. Dadurch ersparen Sie in aller Regel viele Kosten und mindestens genauso viel Nerven.

Nicht selten jedoch gelingt es nicht, Einvernehmen herzustellen, oder dies ist von vornherein ausgeschlossen. Dann ist druchsetzungsfähige Interessenvertretung gefragt. Auch dafür stehe ich ein.