Aus
der Praxis
Durchsuchung
Durchsuchungsbeamte dürfen sich gewaltsam Zutritt
verschaffen. Einen Durchsuchungsbeschluss muss es nicht
in allen Fällen geben. Sie haben das Recht zu schweigen.
Dies gilt auch für scheinbar nebenbei gestellte Fragen.
Gelegenheit, anwaltichen Rat einzuholen, muß Ihnen
gegeben werden.