Aus der Praxis
Festnahme

Wer vorläufig festgenommen wird, den will die Polizei in aller Regel befragen. Verlangen Sie nach einem Verteidiger/einer Verteidigerin bevor Sie sich entscheiden, Angaben zu machen oder nicht. Sie dürfen, ohne daß Ihnen daraus Nachteile entstehen, schweigen. Die Polizei muss Ihnen einen Anruf gestatten. Sofern Ihnen kein Verteidiger / keine Verteidigerin bekannt ist, verlangen Sie den anwaltlichen Notdienst zu sprechen. Bewahren Sie die Ruhe und bedenken Sie, was Sie einmal gesagt haben, ist in der Welt. Unter dem Druck einer Festnahme ist nicht selten Falsches gesagt worden.