Aus
der Praxis
Festnahme
Wer vorläufig festgenommen wird, den will die Polizei
in aller Regel befragen. Verlangen Sie nach einem
Verteidiger/einer Verteidigerin bevor Sie sich
entscheiden, Angaben zu machen oder nicht. Sie dürfen,
ohne daß Ihnen daraus Nachteile entstehen, schweigen.
Die Polizei muss Ihnen einen Anruf gestatten. Sofern
Ihnen kein Verteidiger / keine Verteidigerin bekannt
ist, verlangen Sie den anwaltlichen Notdienst zu
sprechen. Bewahren Sie die Ruhe und bedenken Sie, was
Sie einmal gesagt haben, ist in der Welt. Unter dem
Druck einer Festnahme ist nicht selten Falsches gesagt
worden.