Aus der Praxis
Vorladung zur Vernehmung

Gleich ob als Zeuge oder Beschuldigter: Gerichtliche oder staatanwaltschaftliche Vorladungen müssen befolgt werden. Aber niemand muss einer polizeilichen Vorladung nachkommen. Geht man nicht zur Polizei, entstehen einem daraus keine Nachteile, auch wenn polizeiliche Vorladungen etwas anderes glauben machen wollen. (Wer ginge schon hin, wenn deutlich auf die Freiwilligkeit hingewiesen würde?) Wenn sie überlegen, einen Anwalt / eine Anwältin zu konsultieren, tun Sie es, bevor Sie zur Vernehmung gehen!