Aus
der Praxis
Vorladung zur Vernehmung
Gleich ob als Zeuge oder Beschuldigter: Gerichtliche
oder staatanwaltschaftliche Vorladungen müssen befolgt
werden. Aber niemand muss einer polizeilichen Vorladung
nachkommen. Geht man nicht zur Polizei, entstehen einem
daraus keine Nachteile, auch wenn polizeiliche
Vorladungen etwas anderes glauben machen wollen. (Wer
ginge schon hin, wenn deutlich auf die Freiwilligkeit
hingewiesen würde?) Wenn sie überlegen, einen Anwalt /
eine Anwältin zu konsultieren, tun Sie es, bevor Sie zur
Vernehmung gehen!